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Franziska Nowack

Arbeitsvermittlerin

“An gesetzlichen Feiertagen ruht die Arbeit.
Es gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot (§ 9 ArbZG), von dem es allerdings einige Ausnahmen gibt. Ausnahmen gelten etwa für Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Krankenhäuser und Gaststätten (§ 10 ArbZG).
Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, bestimmt sich nach den Feiertagsgesetzen der einzelnen Bundesländer.Nur der 3. Oktober, der Tag der deutschen Einheit, ist bundesgesetzlich festgelegt. Neun Feiertage sind in allen Bundesländern einheitlich geregelt: Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 1. Mai, Tag der deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Heiligabend und Silvester sind normale Arbeitstage. ArbeitnehmerInnen müssten sich für diese Tage jeweils einen Tag Urlaub nehmen.”
in diesem Sinne wünscht Die AVK-Berlin / Brandenburg schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
MfG
AVK-Berlin / Brandenburg
Franziska Nowack
Email: Franziska.nowack@avk-berlin.de
Tel. 017620483965

Quelle: Gesetzliche Feiertage Deutschland 2019/2020 (28.02.2019) https://www.dgb.de (18.12.2019)

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