Berliner Gastronomen, die wegen der nächtlichen Sperrstunde zur Eindämmung der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, können bis zu 3000 Euro staatliche Soforthilfe erhalten.
Das Geld soll als Zuschuss für Mietkosten fließen, wie der Senat bei einer Schaltkonferenz am Donnerstagvormittag (15. Oktober 2020) beschloss.
- Gefördert werden ausschließlich die Kosten für Gewerbemieten (monatliche Nettokaltmiete) bis zu einer Obergrenze von 3000 Euro. Von den Vermietern wird bei Überschreitung der Obergrenze ein entsprechendes Entgegenkommen erwartet.
- Die Abwicklung des Programms soll die Investitionsbank Berlin (IBB) übernehmen.
MfG
AVK-Berlin/Brandenburg
Franziska Nowack
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Quelle:Senat beschließt Soforthilfen für Betriebe der Schankwirtschaft (15.10.2020)https://www.berlin.de/(15.10.2020)